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Ihr Weg zur Kur
Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet wird.
Präventiv kann eine Kur bei vorhandenen Gesundheitsrisiken das Bewusstsein öffnen und Wege zu Veränderungen der Lebensweisen vermitteln. Auch eine rehabilitativ begründete Kur ist ein Trainingsprogramm, in dem über die physiotherapeutischen Anwendungen hinaus der körperliche und psychische Umgang mit der Krankheit offen thematisiert und praktische Anleitungen zur Bewältigung vermittelt werden können.
Was auf dem Schaubild „Ihr Weg zur Vorsorge und Rehabilitation“ des deutschen Heilbäderverbandes beschrieben wird, scheint im ersten Moment sehr umständlich und kompliziert. Aber viele Formularien werden Ihnen abgenommen und sind meist Standard. So schwierig ist es gar nicht, einen Kurantrag zu stellen.
Neben der ambulanten Badekur gibt es noch diese Möglichkeiten in Bad Westernkotten zu „kuren“:
Das heißt: Tagsüber Reha – Abends zu Hause
Diese Rehabilitationsmaßnahme ist nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten angebracht, wenn keine stationäre Rehabilitation angezeigt ist.
Sie kommt bei orthopädischen, kardiologischen, dermatologischen, onkologischen, psychischen bzw. psychosomatischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht, dauert in der Regel bis zu drei Wochen und kann, wenn nötig, alle vier Jahre erfolgen.
Wo können Sie eine solche Maßnahme in Bad Westernkotten durchführen?
Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation in einer der beiden Kliniken in Bad Westernkotten:
- die ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft
- Sie können Bad Westernkotten in einer zumutbaren Fahrtzeit erreichen
- während der Rehabilitation müssen Sie nicht ständig von einem Arzt überwacht werden
- Sie sind nicht pflegebedürftig
- außerhalb der Rehabilitationszeiten versorgt Sie Ihr Hausarzt
- Sie sind zu Hause gut versorgt
- Sie benötigen keinen Abstand zu Ihrem sozialen Umfeld
Der große Vorteil einer ambulanten Rehabilitation liegt in der Vernetzung der Reha-Einrichtung mit Ihnen als Versicherten und Ihrem Betrieb, was vor allem für die berufliche (Wieder-) Eingliederung wichtig ist.
Es ist außerdem möglich, die Maßnahme zunächst stationär zu beginnen und bei entsprechender Stabilisierung ambulant fortzusetzen.
Tagsüber besuchen Sie für vier bis sechs Stunden Ihre Reha-Einrichtung. Ärzte oder Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Anschließend fahren Sie nach Hause.
Ihr Weg zur AMR (ambulante medizinische Rehabilitation)
1. Arztbesuch
Ihr Hausarzt befürwortet eine Reha und stellt einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse.
Wichtig: Vermerken Sie eine unserer Kliniken in Ihrem Antrag als „Wunschklinik“
2. Prüfung & Befürwortung
Nach der Prüfung und der Befürwortung des Antrages durch den Kostenträger wird er Sie und uns informieren.
3. Ablehnung & Widerspruch
Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Beim darauffolgenden Widerspruchsverfahren überprüft der Kostenträger seine Entscheidung und evtl. wird ein Gutachter eingeschaltet.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.
4. Klinik
Sie bekommen daraufhin von der Klinik eine Einladung mit einem festen Termin, wann Ihre Maßnahme stattfindet.
Zuzahlungen:
Bei Kostenübernahme durch die Rentenversicherungen ist die Maßnahme kostenfrei.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger fallen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, pro Therapietag 10,- EUR an Zuzahlung an (max. 28 Tage / Jahr).
Sie haben die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes mitzubringen.
Das Rezept darf nicht älter als 14 Tage sein (Samstag und Sonntag mitgerechnet).
Diese Kosten müssen Sie selbst tragen:
- 10,- EUR pro Rezept
- 10% der Heilmittelkosten
Wenn Sie ein Rezept für Moorpackungen einreichen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Eine Moorpackung mit Original Bad Westernkottener Naturmoor erhalten Sie, wenn auf dem Rezept Wärmetherapie (WT) Fango vermerkt ist und Sie den Differenzbetrag selbst zuzahlen.
- Da Wärmetherapien (WT) im Heilmittelkatalog als „ergänzende Heilmittel“ aufgelistet sind, muss in Verbindung mit Wärmetherapie (WT) auf demselben Rezept auch ein „vorrangiges Heilmittel“, wie z.B. eine Klassische Massage (KMT) oder Krankengymnastik (KG) stehen.
- Der Arzt muss einen Indikationsschlüssel eintragen, durch den die Abgabemenge der physikalischen Therapie festgelegt ist.
Um Verzögerungen vorzubeugen, bitten wir Sie, Ihren behandelnden Arzt auf diese Informationen hinzuweisen.