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Gut zu wissen
Hinweise
Ausstattung der Gästeunterkünfte
Die Beschreibung ihres Angebotes nehmen die Beherbergungsbetriebe selbst vor. Nur sie garantieren die Qualität ihres Leistungsangebotes. Für diese Angaben und die Preisangaben (Inklusivpreise ohne Kurbeitrag) der Beherbergungsbetriebe übernehmen wir deshalb keine Gewähr.
Wahl der Unterkunft
Die Darstellung in der Gastgeber-Datenbank erfolgt nach rein sachlichen Kriterien (keine Rangordnung) und lässt auf keine Qualitätsunterschiede schließen. Wir bitten um Verständnis, dass Ihnen die Tourist-Information aus Gründen der Unparteilichkeit keine bestimmten Häuser empfehlen kann.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmerbestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartnerzur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welcheDauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten und betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises. - a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. - Gerichtsstand nach gesetzlicher Bestimmung.
Hinweis:
Gegen Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag kann man sich absichern. Auskunft über eine Reisekosten-Ausfallversicherung erteilt Ihr Zimmervermieter.
Klassifizierung nach Sternen
Sterne sind die Qualitätszeichen für Unterkünfte in Deutschland. Ob Hotel, Gasthof, Gästehaus, Pension, Ferienwohnung, Privatzimmer, Bauernhof oder Campingplatz, Sterne bieten die erforderliche Transparenz und Sicherheit für Ihren Aufenthalt.
An dieser Stelle informieren wir Sie über die verschiedenen Klassifizierungssysteme des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und des DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.).
Häuser, die mit den offiziellen Sternen werben dürfen, haben sich freiwillig umfangreichen Kontrollen unterzogen und bieten in jedem Segment und jeder Kategorie geprüfte Qualität. Die Bewertungskriterien und -modalitäten sind verbindlich festgelegt, bundesweit einheitlich, werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und entsprechend angepasst. Die Klassifizierung hat eine begrenzte Gültigkeit von drei Jahren und muss regelmäßig wiederholt werden.
Beispiele:
Deutsche Hotelklassifizierung www.hotelsterne.de
Unterkunft für hohe Ansprüche
16 Stunden besetzte separate Rezeption, 24 Stunden erreichbar l Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice, Hotelbar l Frühstücksbuffet oder Frühstückskarte mit Roomservice l Minibar oder 16 Stunden Getränke im Roomservice oder Maxibar auf jeder Etage l Sessel/Couch mit Beistelltisch l Bademantel, Hausschuhe auf Wunsch l Kosmetikartikel (z. B. Duschhaube, Nagelfeile, Wattestäbchen), Kosmetikspiegel, großzügige Ablagefläche im Bad l Heizmöglichkeit im Bad
DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen
www.deutschertourismusverband.de
Unterkunft mit gutem Komfort
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V. und Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

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